Navlun sözleşmesinin sona ermesi
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- Tez No: 72459
- Danışmanlar: PROF. DR. TURGUT KALPSÜZ
- Tez Türü: Doktora
- Konular: Hukuk, Law
- Anahtar Kelimeler: Belirtilmemiş.
- Yıl: 1998
- Dil: Türkçe
- Üniversite: Ankara Üniversitesi
- Enstitü: Sosyal Bilimler Enstitüsü
- Ana Bilim Dalı: Özel Hukuk Ana Bilim Dalı
- Bilim Dalı: Ticaret Hukuku Bilim Dalı
- Sayfa Sayısı: 175
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Özet (Çeviri)
159 ZUSAMMENFASSUNNG In dieser Dissertation sind die Vorschriften über die Auflösung des Handelsgesetzbuches (HGB) untersucht. Nach Regelung des Handelsgesetzbuches erlöscht der Frachrvertrag entweder von sich aus (automatisch) oder aufgrund einer einseitigen Willingserklarung einer Partei (Befrachter oder Verfrachter). Im Handelsgesetzbuch sind zwei verschiedene automatische Auflösungsgründe geregelt. Aus dieser Grimden hebt sich der Frachrvertrag kraft Gesetzes auf. Sie sind“Die Verlust des Schiffes durch einen Zufall”und“Die Verlust der Giiter durch einen Zufall”. Bei Verwirklichung dieser Umstânde handelt es sich um eine Errullungsunmöglichkeit, weil die Verlust des Schiffes oder der Guter den Transport unmöglich macht. Die Rechtsfolgen der Auflösung des Frachtvertages wegen der Verlust des Schiffes durch einen Zufall sind unterschiedlich je nach der Art der Reise, und ob die Reise angefangen ist oder nicht geregelt. Bei zufalligen Schiffsverlust vor- oder nach der Reiseantritt tritt der Frachrvertrag ausser Kraft, ohne dass eine Partei zur Entschâdigungen der anderen verpflichtet ist. Aber wenn manche Guter bei zufalligen Schiffverlust nach Antritt der Reise gerettet werden, muss Befrachter fur diese Guter Distanzfracht bezahlen. Bei jeder zufalligen Güterverlust wollte der Gesetzgeber nicht die Auflösung des Frachtvertrages. Fur die Erscheinung dieser Rechtsfolge ist zuerst erstens die Verlust der gesamten Ladung erforderlich. Ausserdem sollen die Guter im Frachrvertrag nicht nur nach Art oder Gattung, sondern speziell bezeichnet sein oder die nicht im Frachrvertrag speziell bezeichneten Guter an Bord gebracht oder behufs der Einladung ins Schiff vom Kapitân übernommen worden sein. Wenn die im Frachrvertrag nur nach Art oder Gattung bezeicheneten Guter nach der Übernahme verloren gehen, kann der Befrachter start der Verlorengegangenen andere Güter liefern. Wenn nur ein Teil der Guter vor Antritt der Reise verloren geht, bleibt der Vertrag bestehen. Dagegen hat der Befrachter ein Wahlrecht. Er kann entweder Ersatzgüter abladen, sofern hierdurch die Lage des Verfrachters nicht erschwert wird, oder er kann den Vertrag gegen Zahlung von Fautfracht kündigen, ohne dabei an die im TK § 1040 festgelegte Zeit des fiktiven Reiseantritts gebunden zu sein. Bei zufalligem Teilverlust nach Reiseantritt soil die Reise mit dem Rest der Ladung dauern. Bei der Faile, in welchem der Frachrvertrag ohne Erftillung von sich aus aufgelöst wird, ist die Auflösung des Vertrages fur die Zukunft (ex nunc), nicht riickwirkend (ex tunc). Also, bereits entstandene Ansprüche sind zu erfullen.160 Die Auflösung des Frachtvertrages durch einseitige Willingserklarung nennt man im Handelsgestzbuch als Rücktritt. Im Handelsgesetzbuch sind zwei unterschiedliche Befugnis, durch die den Vertrag aufgelöst wird, geregelt. Erste von dieser verwendet man nur bei bestimmten Falle, welche die Erfiillung des Vertrages unzumutbar machen. Wenn die Erfullung des Frachtvertrages wegen einer Verfiigung von hoher Hand unerlaubt oder beschwerlich wird, oder wenn das Schiff oder die nach dem Frachtvertrag zu verschiffenden Güter oder Beide wegen eines Kriegs nicht mehr als frei betrachtet werden können und der Gefahr der Aufbringung ausgesetzt wurden, oder wenn der erkennbare Zweck des Vertrags durch Naturereignisse oder andere Zufalle, abgesehen von der im Gesetz geregelten, vereitelt wird, ist jede Partei befugt, von dem Vertrag zuriickzutreten, ohne zur Bezahlung eine Entschâdigung verpflichtet zu sein. Die zweite Rücktrittbefugnis, die im Gesetz geregelt wird, gehört nur zum Befrachter. Er kann diese Befugnis nur gegen Zahlung der Fautfracht verwenden, ohne dass ein wichtiger Grund sich befindet. Die Menge der Fautfracht ist abhângig von je der Art des Frachtvertrages und der Reise und ob die Reise angefangen ist oder nicht an. Unserer Meinung nach ist Fautfracht ein gesetzlich festgestellte Wandelpon. Auch bei der Faile, in welchen der Frachtvertrag durch ein einseitige Willingserklarung aufgelöst wird, ist Aufhebung des Vertrages fur die Zukunft (ex nunc). Also, dieses Befugnis ist ein Kündigungsrecht, weil durch die Kündigung die Schuldverhâltnisse fur die Zukunft aufgelöst werden.
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