Sebepsiz zenginleşme davasının şartları
Die Voraussetzungen des bereicherungsanspruchs
- Tez No: 37001
- Danışmanlar: PROF.DR. FİKRET EREN
- Tez Türü: Doktora
- Konular: Hukuk, Law
- Anahtar Kelimeler: Belirtilmemiş.
- Yıl: 1993
- Dil: Türkçe
- Üniversite: Ankara Üniversitesi
- Enstitü: Sosyal Bilimler Enstitüsü
- Ana Bilim Dalı: Belirtilmemiş.
- Bilim Dalı: Belirtilmemiş.
- Sayfa Sayısı: 132
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Özet (Çeviri)
ZUSAMMENFASSUNG Die Voraussetzungen des Bereicherungsanspruchs Die Dissertation besteht aus vier Teilen. Im Einleitungsteil werden zuerst die Problemstellung, die gesetzliche Regelungen, sowie die Begriffbestimmung behandelt. Nacher, wird die Frage diskutiert, ob die Verfiigunsgeschaefte im tiirkischen Rechtsytem kausal sind. Das Ergebnis lautet, dass sie kausal akzeptiert werden müssen. Am Ende des ersten Teils wird das Verhaeltnis der ungrechtfertigten Bereicherung zu den anderen Rechtsbehelfen grundsaetzlich analisiert. Im zweiten Teil werden die wichtigste Auffassungen der herschenden Lehre und diesbeziigliche Theorien im schweizerischen und deutschen Recht zusammengefasst. Die Voraussetzungen des Bereicherungsanspruchs werden im dritten Teil behandelt. In erster Linie stellt man die Frage zur Diskussion, ob“Entreicherung eine von den Voranssetzungen der un Bereicherungsanspruchs sein soil. Man kommt zum Entschluss, dass sie sich, als eine Voraussetzung, nicht akzeptieren laesst. In diezem Zusammenhang sind die Voraussetzungen des Anspruchs aus ungerechtfertigten Bereicherung, wie folgende festzugestellen. (i) Bereicherung, (ii) Bereicherung ohne rechtlichen Grund (iii) Bereicherung ”auf Kösten eines andem“ Unter dem Begriff ”Bereicherung“, ist nur die ”konkret und 131primaer erlangte Vorteilen“ zu verstehen. Eine aile Faelle der Bereicherung beintaltende einheitliche Interpretation des Merkmals ”ohne rechtlichen Grund, ist katım möglich. Ohne eine Typologie der Bereicherungsfaelle, Iaesst sich nicht bestimmen, warm die Bereicherung ungerechtfertigt ist. Ungerechtfertigkeit der Bereicherung in sonstiger Weise kann man nicht mit“causa”erklaeren. Bei der Nichtleistungskondiktion ist die Bereicherung ungerechtfertigt, wenn, sie im Widerspruch zum Zuweisungsgehalt eines Recht steht. * Die Funktion der Begriff“auf Kösten einen andern”besteht nur in die Festtellung der Parteien. Hier, geht es nur darum, ein Bindeglied Zwischen Bereicherungsglaeubiger und Bereicherungshuldner herzustellen. Die Feststellung des Umfangs der Herausgabe bildet den vierten Teil. Die Herausgabe soil nur konkret und primaer erlangte Vorteile beinhalten. Gewinnherausgabe ist nur gemaess die Bestimmungen der unechten Geschaeftsfiihrung ohne Augtrag zu verlangen. 132
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