Temel hakların yorumu
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- Tez No: 41478
- Danışmanlar: PROF.DR. YAHYA K. ZABUNOĞLU
- Tez Türü: Doktora
- Konular: Kamu Yönetimi, Public Administration
- Anahtar Kelimeler: Anayasa, Hakların korunması, Kamu hukuku, Temel haklar, İnsan hakları, Constitution, Protection of rights, Public law, Fundamental rights, Human rights
- Yıl: 1995
- Dil: Türkçe
- Üniversite: Ankara Üniversitesi
- Enstitü: Sosyal Bilimler Enstitüsü
- Ana Bilim Dalı: Belirtilmemiş.
- Bilim Dalı: Belirtilmemiş.
- Sayfa Sayısı: Belirtilmemiş.
Özet
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Özet (Çeviri)
ZUSAMMENFASSUNG Es gibt gewisse Grundfragen in jeder Wissenschaft, die, mögen sie in der Fulle des behandelten Stoffes zeitweilig auch untertauchen, mögen sie im Gedrânge der Einzelfragen ihr Interesse verlieren, vermöge ihres fur die betreffende Wissenschaft fundamentalen Charakters doch immer wieder an die Oberflâche kommen und Beachtung heischen. Für die Rechtswissenschaft stellt die Interpretation eine solche Frage dar. Das Interpretationsproblem besitzt im Grundrechtsbereich einen besonderen Platz. Denn die Grundrechte sind erst das geworden, was sie heute sind, in der Verwirklichung durch die Gerichte. Die Geschichte der Grundrechte lehrt uns, dad die bloBe Erklarung von Rechten nichts öder nur wenig bewirkt, wenn nicht unabhângige Gerichte vorhanden sind, die die Grundrechte schützen und weiterentwickeln. Kritisch und praktisch brauchbar kann man nâmlich über die Grundrechte immer nur sprechen, wenn man ihre Verwirklichung durch die Gercihte in Betracht zieht. Die Verwirklichung der Grundrechte durch die Gerichte ist nichts anderes als die justizielle Anwendung der Grundrechtsnormen der Verfassung. Die Interpretation dieser Normen bildet den wohl wichtigsten und praktisch bestimmenden Teil ihrer Anwendung. Daher ist es keine Übertreibung, die Geschichte der Grundrechte, als die Geschichte ihrer Interpretation und ihrer Interpreten zu bezeichnen. Die Anwendung der Grundrechtsnormen ist ein Teil von Anwendung der Verfassung, da die Verfassung den pozitivrechtlichen Rahmen dieser Normen bildet. Verfassungsanwendung ist seinerseits ein Fall der Rechtsanwendung. Die Diskussion über die Probleme der Grundrechtsinterpretation macht deshalb einen Bestandteil derZUSAMMENFASSUNG Es gibt gewisse Grundfragen in jeder Wissenschaft, die, mögen sie in der Fulle des behandelten Stoffes zeitweilig auch untertauchen, mögen sie im Gedrânge der Einzelfragen ihr Interesse verlieren, vermöge ihres fur die betreffende Wissenschaft fundamentalen Charakters doch immer wieder an die Oberflâche kommen und Beachtung heischen. Für die Rechtswissenschaft stellt die Interpretation eine solche Frage dar. Das Interpretationsproblem besitzt im Grundrechtsbereich einen besonderen Platz. Denn die Grundrechte sind erst das geworden, was sie heute sind, in der Verwirklichung durch die Gerichte. Die Geschichte der Grundrechte lehrt uns, dad die bloBe Erklarung von Rechten nichts öder nur wenig bewirkt, wenn nicht unabhângige Gerichte vorhanden sind, die die Grundrechte schützen und weiterentwickeln. Kritisch und praktisch brauchbar kann man nâmlich über die Grundrechte immer nur sprechen, wenn man ihre Verwirklichung durch die Gercihte in Betracht zieht. Die Verwirklichung der Grundrechte durch die Gerichte ist nichts anderes als die justizielle Anwendung der Grundrechtsnormen der Verfassung. Die Interpretation dieser Normen bildet den wohl wichtigsten und praktisch bestimmenden Teil ihrer Anwendung. Daher ist es keine Übertreibung, die Geschichte der Grundrechte, als die Geschichte ihrer Interpretation und ihrer Interpreten zu bezeichnen. Die Anwendung der Grundrechtsnormen ist ein Teil von Anwendung der Verfassung, da die Verfassung den pozitivrechtlichen Rahmen dieser Normen bildet. Verfassungsanwendung ist seinerseits ein Fall der Rechtsanwendung. Die Diskussion über die Probleme der Grundrechtsinterpretation macht deshalb einen Bestandteil derZUSAMMENFASSUNG Es gibt gewisse Grundfragen in jeder Wissenschaft, die, mögen sie in der Fulle des behandelten Stoffes zeitweilig auch untertauchen, mögen sie im Gedrânge der Einzelfragen ihr Interesse verlieren, vermöge ihres fur die betreffende Wissenschaft fundamentalen Charakters doch immer wieder an die Oberflâche kommen und Beachtung heischen. Für die Rechtswissenschaft stellt die Interpretation eine solche Frage dar. Das Interpretationsproblem besitzt im Grundrechtsbereich einen besonderen Platz. Denn die Grundrechte sind erst das geworden, was sie heute sind, in der Verwirklichung durch die Gerichte. Die Geschichte der Grundrechte lehrt uns, dad die bloBe Erklarung von Rechten nichts öder nur wenig bewirkt, wenn nicht unabhângige Gerichte vorhanden sind, die die Grundrechte schützen und weiterentwickeln. Kritisch und praktisch brauchbar kann man nâmlich über die Grundrechte immer nur sprechen, wenn man ihre Verwirklichung durch die Gercihte in Betracht zieht. Die Verwirklichung der Grundrechte durch die Gerichte ist nichts anderes als die justizielle Anwendung der Grundrechtsnormen der Verfassung. Die Interpretation dieser Normen bildet den wohl wichtigsten und praktisch bestimmenden Teil ihrer Anwendung. Daher ist es keine Übertreibung, die Geschichte der Grundrechte, als die Geschichte ihrer Interpretation und ihrer Interpreten zu bezeichnen. Die Anwendung der Grundrechtsnormen ist ein Teil von Anwendung der Verfassung, da die Verfassung den pozitivrechtlichen Rahmen dieser Normen bildet. Verfassungsanwendung ist seinerseits ein Fall der Rechtsanwendung. Die Diskussion über die Probleme der Grundrechtsinterpretation macht deshalb einen Bestandteil derZUSAMMENFASSUNG Es gibt gewisse Grundfragen in jeder Wissenschaft, die, mögen sie in der Fulle des behandelten Stoffes zeitweilig auch untertauchen, mögen sie im Gedrânge der Einzelfragen ihr Interesse verlieren, vermöge ihres fur die betreffende Wissenschaft fundamentalen Charakters doch immer wieder an die Oberflâche kommen und Beachtung heischen. Für die Rechtswissenschaft stellt die Interpretation eine solche Frage dar. Das Interpretationsproblem besitzt im Grundrechtsbereich einen besonderen Platz. Denn die Grundrechte sind erst das geworden, was sie heute sind, in der Verwirklichung durch die Gerichte. Die Geschichte der Grundrechte lehrt uns, dad die bloBe Erklarung von Rechten nichts öder nur wenig bewirkt, wenn nicht unabhângige Gerichte vorhanden sind, die die Grundrechte schützen und weiterentwickeln. Kritisch und praktisch brauchbar kann man nâmlich über die Grundrechte immer nur sprechen, wenn man ihre Verwirklichung durch die Gercihte in Betracht zieht. Die Verwirklichung der Grundrechte durch die Gerichte ist nichts anderes als die justizielle Anwendung der Grundrechtsnormen der Verfassung. Die Interpretation dieser Normen bildet den wohl wichtigsten und praktisch bestimmenden Teil ihrer Anwendung. Daher ist es keine Übertreibung, die Geschichte der Grundrechte, als die Geschichte ihrer Interpretation und ihrer Interpreten zu bezeichnen. Die Anwendung der Grundrechtsnormen ist ein Teil von Anwendung der Verfassung, da die Verfassung den pozitivrechtlichen Rahmen dieser Normen bildet. Verfassungsanwendung ist seinerseits ein Fall der Rechtsanwendung. Die Diskussion über die Probleme der Grundrechtsinterpretation macht deshalb einen Bestandteil der
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