Geri Dön

Organtransplantation im Vergleich des Türkischen und deutschen Rechts

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  1. Tez No: 723829
  2. Yazar: BEGÜM KOCAMAZ ŞAHİN
  3. Danışmanlar: PROF. DR. BERND-RÜDİGER KERN
  4. Tez Türü: Yüksek Lisans
  5. Konular: Gastroenteroloji, Hukuk, Gastroenterology, Law
  6. Anahtar Kelimeler: Belirtilmemiş.
  7. Yıl: 2017
  8. Dil: Almanca
  9. Üniversite: Diplomatic Academy of The Ministry of Foreign Affairs of The Russian Federation
  10. Enstitü: Yurtdışı Enstitü
  11. Ana Bilim Dalı: Belirtilmemiş.
  12. Bilim Dalı: Belirtilmemiş.
  13. Sayfa Sayısı: 81

Özet

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Özet (Çeviri)

Der Wunsch eines jeden Menschen ist es, bei voller Gesundheit alt zu werden. Jedoch kann jeder Mensch in die Situation kommen, eine Organspende zu benötigen, sei es durch eine Krankheit oder einen Unfall. In diesem Fall ermöglicht ein Spenderorgan das Weiterleben. Deswegen hat die Organtransplantation eine sehr große Bedeutung, damit das Leben eines Menschen gerettet oder die Lebensqualität deutlich verbessert werden kann. Die Transplantationsmedizin hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm entwickelt und hat heute einen festen Platz in der klinischen Praxis in der Welt eingenommen. Heute kann fast jedes Organ, z. B. die Leber, die Niere, das Herz, die Lunge, der Dünndarm, die Bauchspeicheldrüse, transplantiert werden. Weiterhin gliedert sich Transplantation, d. h. die Übertragung von menschlichen Organen, Organteilen, Geweben und Zellen zu therapeutischen Zwecken, in zwei grundsätzliche Formen: die postmortale Organtransplantation und die Lebend-Transplantation. Hierbei setzt eine postmortale Organspende den Tod eines Menschen voraus. Daraus resultiert eine gewisse Unsicherheit und Anspannung. Andererseits können einige Organe von einem lebenden Menschen unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen entnommen und übertragen werden. Die körperliche Unversehrtheit, die Gesundheit und das Leben sind zweifelsohne die wichtigsten Rechtgüter. Jedoch können diese höchsten Werte infolge einer Organtransplantation oder einer Organspende, z. B. gegen die Einwilligung des Spenders, beschädigt werden. Hierbei wird die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit und den Grenzen der Transplantation aufgeworfen. Die rechtlichen Regelungen sind unbedingt erforderlich zum Schutze dieser höchsten Werte. Für eine Organtransplantation werden Organe benötigt, die nur durch eine Organspende zur Verfügung gestellt werden können. Bezüglich der Organspende gibt es verschiedene Regelungsmodelle, etwa die Zustimmungslösung, die Widerspruchs- III lösung oder die Notstandslösung. In dieser Arbeit werden diese Modelle detailliert dargestellt. Die vorliegende Masterarbeit will den Problemen, die mit einer Organtransplantation verbunden sind, mit einem Rechtsvergleich zwischen der Türkei und Deutschland nachgehen. Die Organtransplantation und Organspende unterliegen nach türkischem und deutschem Recht einer spezialgesetzlichen Regelung. Die beiden Staaten haben sowohl ähnliche als auch unterschiedliche Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Organtransplantation. Gesetzlich wird die Organtransplantation in der Türkei durch das im Jahr 1979 in Kraft getretene Gesetz mit dem vollständigen Namen ,,Das Gesetz über die Entnahme, Bewahrung und Übertragung von Organen und Geweben“ (nachfolgend „ONHK”genannt) geregelt. In Deutschland wird die Organtransplantation durch das im Jahr 1997 in Kraft getretene Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz oder TPG) geregelt. In beiden Gesetzen sind die Fallkonstellationen, wie zum Beispiel die postmortale Organspende oder die Lebendspende, geregelt. Nebenbei wird im deutschen Transplantationsgesetz dargestellt, wie die gesundheitlichen Einrichtungen für die Organtransplantation gestaltet werden müssen und welche Einrichtungen für die Organtransplantation, also für die Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, zuständig sind. Dieses Thema wurde im türkischen Transplantationsrecht durch die Satzung - Satzung über Dienstleistung der Organund Gewebetransplantation(ODNHY) -gestaltet. Wie entstanden und wie entwickelten sich das türkische und deutsche Transplantationsgesetz? Was versteht der türkische und deutsche Gesetzgeber unter dem Tod bzw. Todeszeitpunkt im Rahmen der Organtransplantation? Welche geltenden Modelle zur Regelung der Organspende wurden im türkischen und deutschen Transplantationsrecht akzeptiert? Unter welchen Bedingungen kann eine postmortale Organtransplantation nach dem türkischen und deutschen Recht durchgeführt werden? Welche Bedingungen sieht der türkische und deutsche Gesetzgeber für IV die Durchführung einer Lebend-Transplantation vor? Wie wirkt das unterschiedliche Nationalstaatsmodell zwischen der Türkei und Deutschland auf das gesundheitliche System im Sinne des Transplantationsrechts? All diese Fragen, die im Rahmen der Organtransplantation und Rechtsgrundlage zur Organtransplantation sowohl in der Türkei als auch in Deutschland thematisiert werden müssen, werden in dieser Arbeit detailliert und in vergleichender Sichtweise beantwortet. Das Thema dieser Masterarbeit, „Vergleich zwischen dem deutschen und türkischen Medizinrecht bezogen auf die Organtransplantation", fand bisher in der Literatur noch keine Beachtung. In diesem Zusammenhang sollte diese Arbeit zur Bereicherung der deutschen und türkischen Literatur beitragen. Die vorliegende Arbeit setzt jedoch inhaltlich einen eigenen Schwerpunkt und bezweckt, die Ebene des Rechtsvergleichs hinzuzufügen.

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